Die ISPM 15 Richtlinie
Rohholz gilt als eine Quelle der Einfuhr und Verbreitung von Quarantäneorganismen. Um eine mögliche Verbreitung zu vermeiden haben viele Länder Maßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen, welches eine Vielzahl an spezifischen phytosanitären Regulierungen zur Folge hatte. Eine Vereinheitlichung der Regulierungen für die Einfuhr von Holzverpackungen auf internationaler Ebene wurde somit unumgänglich. Die International Plant Protection Convention (IPPC) hat eine entsprechende Behandlung nach International Standards for Phytosanitary Measures ISPM 15 als Richtlinie gesetzt.
Um eine mögliche Einfuhr oder Verbreitung von Quarantäneorganismen zu vermeiden müssen Holzverpackungen:
- einer Hitzebehandlung (HBT) unterzogen werden bei 56° während 30 Minuten
- einer Begasung mit Methylbromid (MB) unterzogen werden, bei einem Minimum von 10° während 16 Stunden, und entsprechender Konzentration
Verarbeitetes Holz, wie Sperrholz, OSB, Spanplatten, Blochholz, welches unter hohen Temperaturen verarbeitet wurde, ist nicht von dieser Behandlung betroffen.
Die von NO-NAIL-BOXES hergestellten Sperrholzkisten können ohne Auflagen verschickt werden.
Das Holz, welches NO-NAIL BOXES bei der Herstellung von Paletten, Deckel und Verstärkungen benutzt, wurde einer Hitzebehandlung unterzogen. Ihre Fabrikate können überall verschickt werden, solange sie mit dem Logo der ISPM15 Richtlinie versehen sind.
UM weitere Informationen zur ISPM 15 Richtlinie zu erhalten, bitte kontaktieren Sie uns.